Im allgemeinen sind in Frankreich Hunde am Strand nicht gestattet.
Einige
Gemeinden bieten allerdings Ausnahmen an.
So gilt in Portiragnes Plage
z.B. folgende Regelung:
- Während der Saison (ca. 15.06. - 15.09.) sind Hunde im
bewachten Strandabschnitt nicht zugelassen.
- Im unbewachten Strandabschnitt sind Hunde auch in der Saison zugelassen.
Außerhalb der Saison verschwinden
alle Verbotsschilder für Hunde wieder - d.h. Hunde sind überall erlaubt.
Diese Luftaufnahme zeigt die Strandabschnitte
mit dem Hundestrand:

Ein Schild weist den Hundestrand aus

Dieses Schild
kennzeichnet den Hundestrand,
wenn man vom Nachbarort Serignan Plage zum Strand von Portiragnes Plage kommt : 
In
der von der Gemeinde Portiragnes bei der Strandwache ausgehängten Verordnung
vom Mai 2018 wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sich südwestlich
der Segelschule Hunde aufhalten dürfen.
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